Das neue Update behebt unter anderem folgende Fehler/Unschönheiten:
- Falsche Berechnung der MwSt im MwSt-inkl-Modus. (Betrifft DE/AUT-Version)
Das neue Update behebt unter anderem folgende Fehler/Unschönheiten:
Mit FileMaker Go auf Ihrem iPad oder iPhone haben Sie nun die Möglichkeit sich einfach mit FlexBüro, mittels bereitgestellter FileMaker Server oder FileMaker Pro Datenbank zu verbinden. Gerne beraten wir Sie oder programmieren die gewünschte Anbindung.
Die Entwicklung von FlexBüro 10 ist im vollem Gange. Neben zahlreichen neuen Funktionen die die neue Version bieten wird, haben wir auch das komplette Interface neu gestaltet. Zu den Bildern gehts über den Weiterlesen Link ;-)
Wir haben unsere FileMaker Hilfe Datenbank unter http://hilfe.flexbuero.ch und http://hilfe.minibuero.ch eingebunden und bieten so eine äusserst schnelle und dynamische Hilfe an. Artikel können online gedruckt oder weitergemailt werden.
Das neue Update behebt unter anderem folgende Fehler/Unschönheiten:
Zitat Post: Das Vermerken der Abkürzungen der Ländernamen (ISO-Code oder Autokennzeichen CH, DE, A usw.) vor der Postleitzahl des Bestimmungsortes ist bei Briefsendungen von der Schweiz ins Ausland nicht empfohlen, da Verzögerungen in der Verarbeitung entstehen können.
Es genügt, wenn Sie das Bestimmungsland auf der letzten Adresszeile in französischer oder englischer Sprache ausschreiben. Bei Nachbarländern der Schweiz kann das Bestimmungsland auch in der jeweiligen Landessprache angegeben werden.
Richtig:
81667 München
Deutschland
Falsch:
D-81667 München
In MiniBüro/FlexBüro kann dies in den Einstellungen durch aktivieren “Landname vollständig anzeigen (neue Zeile)” eingestellt werden.
7.6% wird zu 8.0%
2.4% wird zu 2.5%
3.6% wird zu 3.8%
Die MWST-Abrechnungsformulare wurden durch die Steuerverwaltung so ergänzt, dass Unternehmen ihre Abrechnungen sowohl nach den heute gültigen Steuersätzen wie auch zu den ab 1. Januar 2011 geltenden Ansätzen erstellen können. Z.B. Fitnessjahresabo, Zeitschriftenabo, etc.
Der anzuwendende Steuersatz ist abhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt oder Zeitraum der Leistungserbringung und wird nicht durch das Datum der Rechnung oder der Zahlung bestimmt.
Während der Übergangsphase ist es wichtig, dass vor und nach dem 1. Januar 2011 erbrachte Leistungen klar voneinander abgegrenzt werden. Datum oder Periode der Leistungserbringung müssen auf der Rechnung und der Mehrwertsteuerabrechnung eindeutig ausgewiesen werden.
Machen Sie sich mit der Thematik vertraut. Fragen Sie dazu Ihren Steuerberater oder Treuhänder.
Weitere Informationen und Programmeinstellungen finden Sie unter: http://hilfe.minibuero.ch/kb/1055