7.6% wird zu 8.0%
2.4% wird zu 2.5%
3.6% wird zu 3.8%
Die MWST-Abrechnungsformulare wurden durch die Steuerverwaltung so ergänzt, dass Unternehmen ihre Abrechnungen sowohl nach den heute gültigen Steuersätzen wie auch zu den ab 1. Januar 2011 geltenden Ansätzen erstellen können. Z.B. Fitnessjahresabo, Zeitschriftenabo, etc.
Der anzuwendende Steuersatz ist abhängig vom tatsächlichen Zeitpunkt oder Zeitraum der Leistungserbringung und wird nicht durch das Datum der Rechnung oder der Zahlung bestimmt.
Während der Übergangsphase ist es wichtig, dass vor und nach dem 1. Januar 2011 erbrachte Leistungen klar voneinander abgegrenzt werden. Datum oder Periode der Leistungserbringung müssen auf der Rechnung und der Mehrwertsteuerabrechnung eindeutig ausgewiesen werden.
Machen Sie sich mit der Thematik vertraut. Fragen Sie dazu Ihren Steuerberater oder Treuhänder.
Weitere Informationen und Programmeinstellungen finden Sie unter: http://hilfe.minibuero.ch/kb/1055
